...Sa. 03:11 Uhr...

 

...Na wer hatte denn von Euch noch einen schönen Brückentag ?!...Wir wünschen allen ein halbwegs stressfreies Wochenende...auch wenn für viele Familien mit Jugendweiheteilnehmer...dieses Wochenende...sehr viel Anspannung angesagt ist...Allen ein tolles Wochenende.

 

 

 

12.02.Rätsellösung wurde gefunden

 

13.02.Rätsel NEU veröffentlicht

 

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Urheberrechtliches

Kurz und Knapp:

Stellt nur eigene Fotos,Bilder;Texte,und Videos ein (ausgenommen davon ist YouTube,,,denn die zahlen an die Gema und haben somit das Recht diese Medien zu hosten und bei sich hosten zu lassen.

Sollte jemand eine Urheberrechtsverletzung begangen haben...wird er ermahnt und die betreffenden Daten sofort von uns gelöscht! Sollte es dennoch vorkommen das eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, tut es uns zwar sehr leid...aber wir müssten uns in diesem Falle von Dir als Mitglied in unserer Community verabschieden...denn uns ist das Projekt im ganzen und alle Mitglieder wichtiger als das wir wegen einem Einzelnen...der sich nicht an die Regeln halten kann...unsere Community aufgeben.

 

Der nachfolgende Text stammt nicht aus meiner Feder sondern von Wikipedia! Aber wenn ich Fremddienste anbiete die meine Mitglieder nutzen, haben sie auch das Recht etwas über ihrer Rechte und Pflichten sowie über Urherrechtsverletzungen aufgeklärt zu werden.Und da kann ich nichts frei erfinden sondern muss den Anbietern ,welche Dienste ich nutze, deren Rechtsregelungen darlegen.

 

Und nun hier nachfolgend ausführlich beschrieben!

 

Urheberrechtsverletzung [Bearbeiten]

Hauptartikel: Urheberrechtsverletzung

Das deutsche Urheberrecht sieht zivilrechtliche, strafrechtliche und wettbewerbsrechtliche Instrumentarien vor, um den nicht gestatteten Gebrauch von geschützten Werken zu ahnden. Von einer Schutzrechtsverletzung wird gesprochen, wenn die Ausführungsform des Dritten vom Schutzbereich erfasst wird und ihn verletzt. Zwei verschiedene Varianten sind denkbar: Als erstes könnte das Werk des Dritten identisch mit dem Werk des Urhebers sein, dann wäre der Schutzbereich eindeutig verletzt. Die zweite Variante ist, dass die Ausführungsform des Dritten lediglich dem urheberrechtlich geschützten Werk ähnlich ist. Nur in letztgenanntem Fall ist die genaue Abgrenzung der Reichweite des jeweiligen Schutzbereiches zwingend vonnöten und je nach Einzelfall unterschiedlich und individuell vorzunehmen.

Schutzbereich [Bearbeiten]

Er wird durch die die Schöpfungshöhe begründenden Merkmale bestimmt. Je größer die dem Werk innewohnende Eigentümlichkeit ist, desto größer kann auch der Schutzbereich gezogen werden. Der sehr geringe Schutzbereich der sog. kleinen Münze ist daher auch schwer zu verletzen, wohingegen in den Schutzbereich von Werken mit einer beachtlichen Gestaltungshöhe leicht eingedrungen werden kann (so z. B. bei komplexen und markanten Gemälden oder Skulpturen). Dabei finden allerdings nur solche Merkmale Berücksichtigung, die überhaupt zur Bestimmung des Werkes herangezogen werden (so bei einem Roman oder Ähnlichem der besonders fantasievolle Inhalt seiner Ausführungen).

Zivilrechtliche Ansprüche [Bearbeiten]

Dem Urheber oder ausschließlichen Lizenzinhaber stehen nachfolgende Ansprüche zur Verfügung: Ein Beseitigungsanspruch gem. § 97 Abs. 1, S. 1, 1. Alt. UrhG zur Beseitigung einer Störung, ein Unterlassungsanspruch gem. § 97 Abs. 1, S. 1, 2. Alt. UrhG um weitere Schutzbereichsverletzungen zu unterbinden, ein Schadensersatzanspruch gem. § 97 Abs. 1, S. 1, 3. Alt. UrhG um die entstandenen Schäden pekuniär zu kompensieren (dabei kann der Berechtigte aus verschiedenen Schadensersatzberechnungsmethoden die für ihn attraktivste gegen den Verletzer wählen; in der Regel wird die Methode der sog. Lizenzanalogie herangezogen), ein Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens gem. § 97 Abs. 2 UrhG, ein auf die unrechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke gerichteter Vernichtungsanspruch gem. § 98 Abs. 1 UrhG respektive § 69f Abs. 1 UrhG, ein Anspruch auf Überlassung des Verletzungsgegenstandes gem. § 98 Abs. 2 UrhG, ein Anspruch auf Vernichtung/Überlassung der Vervielfältigungsvorrichtungen gem. § 99 UrhG, ein Auskunftsanspruch gem. § 101a Abs. 1 UrhG, ein Anspruch auf Veröffentlichung des Urteils gem. § 103 Abs. 1, S. 1 UrhG um eventuell eine Abschreckungswirkung herbeizuführen, ein Vorlegungsanspruch gem. § 809 BGB um bei einer eventuellen Unklarheit über die Verletzung des Schutzbereichs Abhilfe zu erlangen, ein Bereicherungsanspruch gem. § 812 BGB um die vom Verletzer unrechtmäßig gezogenen Nutzen einzufordern und ein Rechnungslegungsanspruch, sofern dieser zur Berechnung des Schadens erforderlich ist.

Strafrechtliche Folgen [Bearbeiten]

Strafrechtlich sind die nachfolgenden Verhaltensweisen unter Strafe gestellt: Die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gem. § 106 UrhG (Geldstrafe - dreijährige Freiheitsstrafe), ein unzulässiges Anbringen einer Urheberbezeichnung gem. § 107 UrhG (Geldstrafe - dreijährige Freiheitsstrafe) und nach § 108b UrhG unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen (Geldstrafe - einjährige Freiheitsstrafe), wie beispielsweise das Entfernen eines Kopierschutzes. Dabei kann sich das Strafmaß bei gewerbsmäßiger Begehung („professioneller“ Begehung) auf drei Jahre erhöhen. Dabei wird bisweilen ein (ansonsten sehr seltener) schuldausschließender Verbotsirrtum anzunehmen sein, da sich ein potentieller Täter, der sich in einer rechtlichen Grauzone bewegt, eines Gesetzesverstoßes durchaus nicht bewusst sein kann. Dabei dürfen ihm jedoch nicht die leisesten Zweifel in den Sinn kommen, dass das, was er gerade tut, in vollkommenem Einklang mit der Rechtsordnung geschieht. Mit Ausnahme von im gewerblichen Umfang begangenen Taten (§ 108a) werden diese Straftaten nur auf Antrag verfolgt, sofern die Strafverfolgungsbehörde nicht ein Eingreifen aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses für geboten hält (§ 109).

Wettbewerbsrechtliche Folgen [Bearbeiten]

Die Übernahme eines auf fremden Leistungen beruhenden Erzeugnisses kann auch gegen § 3 UWG verstoßen. Danach sind unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, unzulässig. Nicht unzulässig nach § 3 UWG ist grundsätzlich die Übernahme eines fremden Erzeugnisses, das nicht urheberrechtlich geschützt ist. Über die bloße Übernahme des fremden Erzeugnisses hinausgehende Umstände können jedoch zur Einschlägigkeit des § 3 UWG führen. Das hat zur Folge, dass § 8 UWG dem Geschädigten einen Unterlassungsanspruch und § 9 UWG einen Schadensersatzanspruch gewährt.

Zwangsverwertung von Urheberrechten [Bearbeiten]

Die Vollstreckung wegen einer Urheberrechtsverletzung geschieht nach den allgemeinen Regeln der ZPO. § 113 UrhG gibt die Möglichkeit, in das Urheberrecht wegen Geldforderung zu vollstrecken, wenn der Rechtsinhaber damit einverstanden ist.

 

 

Da wir die Dienste von Youtube innerhalb unserer Community anbieten...gibt es hier auch von diesem Anbieter auch dessen Regeln.

Folgender Text /Regeln stammt nicht aus meiner feder sondern von Youtube!

Benachrichtigungen über Urheberrechtsverletzungen
Wie du Fälle von Missbrauch, Belästigung, ungeeignetem Content oder Datenschutzverletzungen melden kannst, erfährst du in unserer YouTube-Hilfe.
Weitere Informationen zum Urheberrecht findest du auf der Seite mit den Tipps zum Urheberrecht.
Benachrichtigungen über Urheberrechtsverletzungen musst du uns schriftlich zukommen lassen. Sie müssen folgende Angaben enthalten und in der nachfolgenden Form vorliegen:
Füge eine Erklärung bei, dass du auf YouTube ein Video gesehen hast, das deine Urheberrechte verletzt (z. B.: "Ich erkläre hiermit, dass das unten angegebene Video meiner Ansicht nach meine Urheberrechte verletzt.").
Teile uns mit, für welches Land du deine Urheberrechte geltend machst.
Teile uns den Titel des betreffenden Videos sowie die vollständige URL der Seite mit, über die es wiedergegeben werden kann.
Erkläre uns, inwiefern dieses Video deine Urheberrechte verletzt. Wurde beispielsweise der Sound kopiert? Oder ist das gesamte Video eine Kopie eines von dir erstellten Originalwerks?
Gib die Informationen zum Typ (z. B. Film, Musikstück, Buch usw.) sowie Details (z. B. Titel, Herausgeber, Veröffentlichungsdatum usw.) zu deinem urheberrechtlich geschützten Werk an, dessen Urheberrechte deiner Meinung nach verletzt wurden. Wenn diese Angaben im Internet verfügbar sind, ist es hilfreich, wenn du uns den entsprechenden Link schickst.
Übermittle uns deine Kontaktinformationen, damit wir uns mit dir in Verbindung setzen können (vorzugsweise eine E-Mail-Adresse).
Teile uns die Kontaktinformationen mit, die wir an den Übermittler des betreffenden Videos weitergeben dürfen, damit die Person sich direkt mit dir in Verbindung setzen kann, um das Problem zu klären (vorzugsweise eine E-Mail-Adresse).
Füge folgende Erklärung bei: "Ich bin nach bestem Wissen und Gewissen der Ansicht, dass die Verwendung des oben genannten urheberrechtlich geschützten Werks nicht durch den Inhaber der Urheberrechte (oder durch Dritte, die dies von Rechts wegen anstelle des Inhabers der Urheberrechte tun könnten) genehmigt wurde und auch nicht gesetzlich zulässig ist.
Ich erkläre, dass die in dieser Benachrichtigung enthaltenen Angaben der Wahrheit entsprechen und dass ich Inhaber der Urheberrechte bin oder per Gesetz berechtigt bin, gerichtlich gegen Urheberrechtsverletzungen hinsichtlich deren Nutzung vorzugehen.
Unterschreibe die Meldung. Wenn du die Meldung per E-Mail übermittelst, akzeptieren wir eine eingescannte physische Unterschrift oder eine gültige elektronische Signatur.
Damit wir deinen Antrag schneller bearbeiten können, sollte eine solche schriftliche Erklärung über unser Online-Formular für Urheberrechtsbeschwerden an unseren zuständigen Bevollmächtigten gesendet werden. Zur Verwendung dieses Tools benötigst du ein YouTube-Konto.
Webformular für Urheberrechtsbeschwerden
Falls viele Videos entfernt werden müssen oder du damit rechnest, dass du des Öfteren potenziell gegen das Urheberrecht verstoßende Inhalte von YouTube entfernen musst, solltest du dich für unser Programm zur Inhaltsprüfung anmelden. Wir erhalten dann eine Benachrichtigung, sodass Fehler reduziert und Inhalte, die gegen das Urheberrecht verstoßen, viel schneller entfernt werden können. YouTube bietet darüber hinaus erstklassige Content-Identifizierungs- und Content Management-Tools.
Wenn du lieber per Post, E-Mail oder Fax mit uns Kontakt aufnehmen möchtest, verwende bitte diese Adressen.
Du musst dir ganz sicher sein, dass die Inhalte, die du in YouTube gesehen hast, deine Urheberrechte verletzen. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Rechte du hast oder ob deine Urheberrechte verletzt wurden, solltest du dich zunächst bei einem Rechtsanwalt informieren. Wir weisen darauf hin, dass eine Falschaussage oder absichtliche Täuschung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung in deinem Land rechtliche Konsequenzen haben kann. Erhebe keine falschen Ansprüche!
Beachte außerdem, dass die in dieser rechtlichen Darstellung enthaltenen Angaben an die Person weitergeleitet werden können, die den vorgeblich verletzenden Inhalt bereitgestellt hat.
Anstelle des deaktivierten Inhalts werden auf YouTube Informationen zum Beschwerdeführer angezeigt.
Gegendarstellung
Wenn du uns eine Gegendarstellung senden möchtest, findest du genaue Anweisungen hierzu in der Hilfe.
Jede Person, die die Tatsache, dass Materialien oder Aktivitäten irrtümlicherweise oder im Zuge einer Fehlidentifizierung entfernt oder deaktiviert wurden, wissentlich und in erheblichem Umfang falsch darstellt, kann haftbar gemacht werden. Beachte auch, dass laut unseren Richtlinien Abonnenten gekündigt werden kann, denen wiederholt Verstöße nachgewiesen werden können